Dialogpost versenden – Das sollten Sie wissen
Wer Werbung mit der Dialogpost versenden möchte, muss einiges beachten
Die Dialogpost ist ein Produkt der Deutschen Post AG, mit dem Unternehmen ihre Werbe-Mailings und Kataloge an Kunden versenden. Anders als bei einem vollbezahlten Brief, wird bei der Dialogpost ein günstigeres Porto gewährt. Wer die Dialogpost nutzen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Als Partner der Deutschen Post AG setzen wir uns stetig mit den Post-Produkten auseinander und erklären Ihnen, um welche Voraussetzungen es sich bei der Dialogpost handelt.
Es muss Werbung sein
Mit der Dialogpost darf nur Werbung versendet werden. Das heißt die Sendungen müssen der Kundengewinnung und -bindung dienen. Sie werden dafür genutzt, den Empfänger zum Kauf oder zur Nutzung eines Produktes zu animieren. Beispiele sind Einladungen zu Veranstaltungen, Mitteilungen im Rahmen von Angeboten, Imagewerbung, Spendenaufrufe oder Sendungen mit Gratis-Produktproben.
Es gelten Mindestmengen
Ab Januar 2020 verlangt die Deutsche Post AG eine Mindestmenge von 5.000 Sendungen pro Einlieferung (vorher 4.000 Sendungen). Stimmen die ersten beiden Stellen der Postleitzahl überein, reicht eine Mindestmenge von 200 Sendungen aus. Alternativ gibt es die Dialogpost EASY mit der Mindestmenge von 500 Sendungen. Diese Variante beinhaltet einen Kostenzuschlag für die Kleinmenge.
Maße und Gewicht müssen beachtet werden
Die Dialogpost ist in zwei Briefformaten möglich: Standard- und Groß. Folgende Eigenschaften müssen bei den Formaten eingehalten werden:
Format |
Länge |
Breite |
Dicke |
Gewicht |
Form |
Standardbrief | 150 - 235 mm | 90 - 125 mm | bis 5 mm | bis 50 g | Rechteckig |
Großbrief | 140 - 353 mm | 90 - 250 mm | bis 30 mm | bis 1.000g | Rechteckig (Quadratisch möglich) |
Automationsfähigkeit der Sendungen muss gegeben sein
Damit die Dialogpost automatisiert bei der Deutschen Post AG verarbeitet werden kann, sind drei Kriterien zu beachten. Achtung! Werden diese Kriterien nicht eingehalten, erhebt die Deutsche Post einen Produktionszuschlag von 0,05€ pro Sendung.
1. Die korrekte Gestaltung der Aufschriftseite
Bei der Aufschriftseite des Briefumschlags müssen die Absender-, Frankier-, Lese- und Codierzone berücksichtigt werden. Sie unterliegen vorgegebenen Maßen - sowohl im Standardbrief- als auch im Großbriefformat.
Abb.: Aufschrift-Zonen - Standardbrief, Quelle: Deutsche Post AG
Abb.: Aufschrift-Zonen - Großbrief, Quelle: Deutsche Post AG
2. Die Maschinenlesbarkeit der Sendungen
Nicht jede Schrift eignet sich für die Gestaltung eines Adressfensters. Am besten eignen sich Standardschriftarten wie Arial, Frutiger, Helvetica, Times und Univers. Sie sind maschinell gut lesbar. Die Schriftgröße sollte sich zwischen 2,3 mm und 4,7 mm (10 Pt und 12 Pt) bewegen. Ebenso sind definierte Abstände in der Anschrift zu beachten:
Zeichenabstand | 0,2 - 0,4 mm |
Wortabstand | 1,0 - 4,0 mm |
Durchschuss (Zeilenabstand) | 0,5 - 2,5 mm |
120 - 140 % des verwendeten Schriftgrades |
Abb.: Aufbau Adressfenster, Quelle: Deutsche Post AG
Die Absenderangabe oberhalb der Anschrift muss einzeilig, nicht unterstrichen und deutlich kleiner als die Anschrift selbst sein. Alle weiteren Angaben müssen sich oberhalb der Anschrift des Empfängers befinden. Die gesamte Aufschrift im Adressfenster darf keine Leerzeilen oder Trennmerkmale enthalten.
3. Die richtige physische Beschaffenheit der Sendungen
Die physische Beschaffenheit ergibt sich aus den Gewichten und den Formen der Sendungen. Maß- und Gewichtsangaben der Dialogpost sind also einzuhalten. Sendungen müssen flach und biegsam sein. Eine gleichmäßige Sendungsdicke setzt die erforderliche Stapelfähigkeit voraus. Briefhüllen sollten mindestens ein Papierflächengewicht von 70g/m² aufweisen.
Weitere Voraussetzungen
Neben den bereits genannten Informationen gibt es noch weitere Voraussetzungen, die bei der Ausgestaltung von Sendungen im Rahmen der Dialogpost beachtet werden müssen. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne bei Ihrem Werbeversand mit der Dialogpost.