Compliance

Unsere Geschäftsgrundsätze sind wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Diese Grundsätze gehen mit Verhaltensregeln einher, die wir sowohl von unseren Mitarbeitern als auch von unseren Lieferanten, Kunden und Partnern erwarten.

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Wir behandeln alle gleich

Bei BIT begegnen wir unseren Mitarbeitern mit Respekt. Wir akzeptieren jede Person, unabhängig von der Rasse, der Religion, des Alters, der Nationalität, des sozialen oder ethnischen Ursprungs, der sexuellen Orientierung, des Geschlechts, der Identität, des Familienstands, einer Schwangerschaft, der politischen Gesinnung oder einer Behindung. Wir leben multikulturell und Diskriminierung ist bei uns nicht gestattet.

Zwangsarbeit ist ausgeschlossen

Jegliche Form von Zwangsarbeit wird bei uns und in Erwartung an unsere Lieferanten und Partner ausgeschlossen. Damit untersagt sind ebenfalls Arbeitsverpflichtungen, die das Arbeitsverhältnis soweit einschränken, dass der Arbeitnehmer in seinem Kündigungsrecht eingeschränkt wird und ihm verboten ist, das Unternehmen nach eigenem Ermessen zu verlassen.

Wir begegnen jedem mit Respekt

Bei der BIT arbeiten wir auf respekt- und würdevoller Ebene. Körperliche Züchtigung, Gewaltdrohungen oder andere Formen der physischen und psychischen Nötigung oder Schikane sind untersagt. Wir unterstützen ein harmonisches Betriebsklima sowie einen freundlichen Umgang mit Lieferanten und Partnern.

Wir achten Gesetz und Norm

Das geltende Gesetz ist unser stetiger Begleiter im Alltag. Inbegriffen ist selbstverständlich die Einhaltung aller geltenden Rechte hinsichtlich Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten. Wir informieren uns über wichtige Bestimmungen und setzen Fachkräfte für eine Kontrolle der gesetzlichen Maßnahmen ein.

Wir dulden keine Kinderarbeit

Der Einsatz von Kinderarbeit ist strengstens verboten. Mit „Kind“ werden alle Angestellten unter 15 (oder 14, sofern dies die Gesetzgebung des jeweiligen Landes erlaubt), unter dem Alter für den Abschluss der allgemeinen Schulpflicht oder unter dem Mindestalter für die Annahme einer Beschäftigung im jeweiligen Land bezeichnet. Bei BIT unterstützen wir rechtmäßige Ausbildungsprogramme, bei denen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Gesundheit und Sicherheit an erster Stelle

Wir verpflichten uns, allen Mitarbeitern einen sicheren und nicht gesundheitsschädlichen Arbeitsplatz zu bieten. Dabei implementieren wir Maßnahmen, die den Schutz des Lebens, die Überprüfung von Unfällen, den sicheren Umgang mit Chemikalien etc. umfassen. Für das Wohlbefinden der Mitarbeiter treffen wir auch Maßnahmen über die gesetzlichen Sicherheitsstandards hinaus.

Wir verantworten Umweltschutz

Bei allen Arbeiten nehmen wir Rücksicht auf die Umwelt und ergreifen Maßnahmen diese zu schützen. Dabei müssen mindestens alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen bezüglich des Umweltschutzes eingehalten werden. Beispielsweise Vorschriften für die Entsorgung von Chemikalien, Abfällen, Recycling, Klärung und Ableitung von Abwasser etc. Ein implementiertes Umweltmanagementsystem unterstützt die Einhaltung der Anforderungen.

Wir unterstützen offene Kommunikation

Wir verpflichten uns, allen Kollegen und Mitarbeitern die Verhaltensregeln sowie sonstige verfügbare wichtige Informationen in ihrer jeweiligen Muttersprache zur Verfügung zu stellen. Alle Mitarbeiter und Lieferanten müssen offene Kommunikationskanäle zwischen einander und dem Management implementieren, um die Lösung von Problemen zu beschleunigen und die allgemeinen Arbeitsbedingungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der Zugriff und die Einsicht auf Informationen ist geregelt und unterliegt einer Klassifizierung.

Moralische Werte sind uns wichtig

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern die Wahrung moralischer Werte. Alle Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Bestechung, Korruption und unlauten Geschäftsmodellen kennen sind strikt einhalten.

Eine Beeinflussung von Kollegen, Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder nicht zu ergreifen ist untersagt – ebenso wie die Verfolgung sonstiger unlauterer Zwecke durch das Angebot von Zahlungen oder sonstigen Geschenken.

Gleiches gilt für den Umgang mit externen Partnern. Alle Mitarbeiter der BIT dürfen weder Geschenke noch andere Zuwendungen oder Einladungen, noch persönliche Dienste oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern und Kunden anregen, erbitten oder anfordern.

Freiwillige gewährte Werbe- und Gelegenheitsgeschenke von Geschäftspartnern und Kunden dürfen von BIT Mitarbeitern in angemessenem Wert und Rahmen angenommen werden.

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