DPAG-Teilleistungen: Umsatzsteuer fällt weg!

Ab dem 01.09.2024 fällt die Umsatzsteuer bei der Abrechnung von Teilleistungen weg. Profitieren tun davon Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Banken, Versicherungen, Steuerberater & Co. dürfen sich ab dem 1. September freuen – denn ab dem 1. September entfällt die Umsatzsteuer auf Teilleistungen der Deutschen Post AG. Nach dem neuen Postgesetz stellt das Ausliefern von Teilleistungssendungen eine Universaldienstleistung dar, weshalb die Deutsche Post auf die Teilleistungen keine Umsatzsteuer mehr erhebt.

Auf künftigen Rechnungen wird die Umsatzsteuer also mit 0% ausgewiesen und der Abrechnungsbeleg (Nachbelastung Umsatzsteuer) fällt weg.

Hinweis: Der Wegfall der Steuer betrifft ausschließlich die Abrechnung von Teilleistungsrabatten, also das rabattierte Porto. Das Porto an sich unterliegt keiner Umsatzsteuer.

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